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Altmann Analytik ist klimaneutral

Altmann Analytik ist klimaneutral

Altmann Analytik ist seit 2022 ein klimaneutrales Unternehmen. Das bedeutet: Wir haben unsere CO2-Emissionen* erfasst, reduzieren diese so weit wie möglich und gleichen unvermeidbare Emissionen durch anerkannte Klimaschutzprojekte aus.

Konkret funktioniert das so:

Wir erfassen unsere Emissionen

Gemeinsam mit ClimatePartner haben wir unsere Emissionen* erfasst und unseren Corporate Carbon Footprint (CCF) erstellt. Hierfür haben wir berechnet, welche Emissionen in unserem Unternehmen entstehen. Dazu zählen unter anderem Stromverbrauch und Heizung in unseren Büros, Anfahrtswege unserer Mitarbeitenden, Geschäftsreisen, Büromaterial oder Verpackung und Versand unserer Pakete.

Wir vermeiden und reduzieren Emissionen

Wo es möglich ist, vermeiden und reduzieren wir CO2-Emissionen. Wir nutzen beispielsweise Strom aus erneuerbaren Energien und haben ein Konzept entwickelt, um Verpackungen wiederzuverwenden. Ab 2023 werden zu 95 Prozent recycelte Materialien für Verpackungen verwendet und 100 Prozent der Produktauslieferungen klimaneutral durchgeführt. Unser nächstes Ziel: Bis 2024 reduzieren wir die Treibhausgasemissionen* je Auftrag um 30 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2021.

Wir aktualisieren unseren CCF regelmäßig und haben so den Überblick über den Erfolg unserer Maßnahmen. Die strukturierte Erfassung unserer Emissionen hilft uns dabei, unsere Emissionen weiterhin effektiv zu reduzieren.

Übrige Emissionen kompensieren wir durch Klimaschutzprojekte

Dennoch entstehen Emissionen, die wir aktuell nicht vermeiden können. Diese gleichen wir durch Klimaschutzprojekte aus, die nach internationalen Standards zertifiziert sind: Wir unterstützen Projekte für den Waldschutz im Amazonas-Gebiet sowie die regionale Baumpflanzung in Deutschland. Zusätzlich unterstützen wir die Versorgung mit sicheren und emissionsarmen Kochöfen in Uganda.

Mehr über unsere Zertifizierung als klimaneutrales Unternehmen und unser Engagement erfahren Sie hier:

*Außerhalb des Unternehmens anfallende indirekte Emissionen, wie z. B. aus der Herstellung von Handelsprodukten, sowie der Zulieferlogistik sowie der Nutzung und Entsorgung von Produkten oder anderen Prozessen, sind nicht Gegenstand der Klimaneutralität.